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Vergleich - PKV - GKV . de - Wechsel & Kündigung
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Wechsel PKV -> PKV Für Sie gelten bei ordentlicher Kündigung die Fristen Ihres Vertrages. Bei außerordentlicher Kündigung können Sie bis zum Inkrafttreten einer Beitragserhöhung kündigen.
Wechsel PKV -> GKV Bei Arbeitslosigkeit oder Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses kommen Sie automatisch wieder in eine GKV. Ab dem 55. Lebensjahr gilt dies allerdings nicht mehr. Hier bleibt die Möglichkeit in einen Bassistarif zu wechseln.
Wechsel GKV -> PKV Angestellte Sie müssen per 2012 in einem Jahr mindestens 50.850,- EUR Brutto (Versicherungspflichtgrenze) verdienen, um zu einer privaten Krankenversicherung wechseln zu dürfen. Auch ein 13. Monatsgehalt zählt hierbei mit. Ist diese Prämisse erfüllt, dann gilt eine 2-monatige Kündigungsfrist zum Monatsende. Wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer angestellt sind können Sie sich auch mit geringerem Einkommen zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Ausschlaggebend ist dann ein Arbeitsvertrag, der ihnen Freiheiten und Entscheidungsbefugnisse einräumt, die typisch für einen Selbständigen sind. Wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer Ihre Sozialversicherungspflicht überprüfen lassen und man dabei zu dem Ergebnis kommt, dass Sie nicht sozialversicherungspflichtig sind, dann dürfen Sie satte Rückforderungen Ihrer Sozialversicherungsbeiträge stellen. Angestellten, die oben genannte Voraussetzungen nicht erfüllen, bleibt nur die Krankenzusatzversicherung zwecks Verbesserung der Kassenleistungen. Diese Zusatzversicherung stellt zwar nur eine begrenzte Aufwertung der Leistungen dar, ist jedoch für sehr kleine Beträge zu haben. Auch vor Abschluss einer solchen kleinen Versicherung lohnt sich ein Zusatzversicherungsvergleich.
Selbständige, zuvor arbeitslose oder Arbeitnehmer Hier gibt es keine Kündigungsfrist. Sie können zwischen PKV und GKV wählen. Ihre bisherige Krankenversicherung endet automatisch.
Selbständige, zuvor selbständig und GKV-versichert In der Regel gilt für Sie eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. Diese Frist kann aber abweichen. Sehen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach.
Wechsel GKV -> GKV Sie sind für 18 Monate an Ihre Krankenkasse gebunden. Sobald Sie diese Mitgliedschaftszeit erfüllt haben gilt für Sie eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. Bei Beitragserhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall gilt die Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende auch innerhalb der Mindestbindungsfrist.
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